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Nettogewinn auf Marktplätzen berechnen – mit Rechenbeispiel
Ein Artikel, der sich gut verkauft, ist nicht automatisch ein Artikel, an dem Sie verdienen. Zwischen Verkaufspreis und Gewinn liegen fünf bis acht Abzüge – und die meisten davon stehen nicht auf derselben Abrechnung. Dieser Beitrag zeigt die Rechnung Schritt für Schritt.
Umsatz, Deckungsbeitrag, Gewinn: worüber wir sprechen
In diesem Beitrag geht es um den Gewinn pro verkaufter Einheit nach allen Kosten, die sich dem einzelnen Verkauf zuordnen lassen. Betriebswirtschaftlich ist das ein Deckungsbeitrag: Miete, Gehälter und Software sind nicht enthalten, solange Sie sie nicht auf die Einheit umlegen.
Für Preisentscheidungen ist genau diese Größe die richtige. Sie beantwortet die Frage, ob ein zusätzlicher Verkauf zu diesem Preis Geld bringt oder Geld kostet.
Die Rechnung in sechs Schritten
- Nettoerlös: Bruttopreis geteilt durch (1 + Umsatzsteuersatz). Bei 19 % also Bruttopreis ÷ 1,19. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten und gehört Ihnen nicht.
- Einkaufspreis netto abziehen – einschließlich Bezugskosten wie Fracht und Zoll, wenn sie je Einheit anfallen.
- Marktplatzgebühr abziehen. Achten Sie auf die Bemessungsgrundlage: Viele Marktplätze berechnen die Provision auf den Bruttopreis einschließlich der dem Kunden berechneten Versandkosten, nicht auf den Nettoerlös.
- Versand und Verpackung abziehen – Ihre eigenen Kosten, nicht den Betrag, den der Kunde zahlt.
- Retouren berücksichtigen: Retourenquote mal Kosten je Retoure ergibt die erwarteten Retourenkosten je verkaufter Einheit.
- Weitere Kosten je Einheit abziehen: Zahlungsgebühren, Lagerung, Werbung.
Was übrig bleibt, ist der Gewinn pro Einheit. Die Marge ergibt sich, indem Sie den Gewinn durch den Nettoerlös teilen.
Rechenbeispiel: 149,00 € Verkaufspreis
Die folgenden Werte sind frei gewählt und dienen nur der Veranschaulichung. Insbesondere der Gebührensatz von 15 % ist eine Annahme und kein Satz eines bestimmten Marktplatzes.
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Verkaufspreis brutto | 149,00 € | |
| Umsatzsteuer 19 % | 149,00 − 149,00 ÷ 1,19 | − 23,79 € |
| Nettoerlös | 149,00 ÷ 1,19 | 125,21 € |
| Einkaufspreis netto | − 80,00 € | |
| Marktplatzgebühr | 15 % von 149,00 | − 22,35 € |
| Versand | − 4,50 € | |
| Verpackung | − 0,50 € | |
| Retouren | 5 % × 6,00 | − 0,30 € |
| Gewinn pro Einheit | 125,21 − 107,65 | 17,56 € |
| Marge | 17,56 ÷ 125,21 | 14,02 % |
Von 149,00 € bleiben 17,56 €. Die Gebühr allein beträgt 22,35 € – mehr als der Gewinn. Wer die Provision gedanklich auf den Nettoerlös bezieht (15 % von 125,21 € wären 18,78 €), unterschätzt sie in diesem Beispiel um 3,57 € je Verkauf.
Was eine Preissenkung um 10 € kostet
Senken Sie den Preis im Beispiel auf 139,00 €, sinkt der Nettoerlös auf 116,81 € und die Gebühr auf 20,85 €. Die übrigen Kosten bleiben gleich. Der Gewinn fällt auf 10,66 €, die Marge auf 9,12 %.
Eine Preissenkung um 6,7 % verringert den Gewinn je Einheit also um 39 %. Um denselben Gesamtgewinn zu erzielen, müssten Sie rund 65 % mehr Einheiten verkaufen. Diese Hebelwirkung ist der Grund, warum Preisentscheidungen ohne Gewinnrechnung so riskant sind.
Sonderfall Kleinunternehmer
Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, weist keine Umsatzsteuer aus und behält den vollen Verkaufspreis als Erlös. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug: Die Umsatzsteuer auf Einkauf, Gebühren und eigene Kosten wird zum Kostenbestandteil.
Mit den Werten des Beispiels ergibt sich: Erlös 149,00 €; Einkauf 95,20 € (80,00 € zuzüglich 19 %); Gebühr 22,35 € zuzüglich 4,25 € Umsatzsteuer; eigene Kosten 6,31 € (5,30 € zuzüglich 19 %). Der Gewinn beträgt 20,90 €.
Ob und wie Umsatzsteuer auf Marktplatzgebühren anfällt, hängt unter anderem vom Sitz des Marktplatzbetreibers ab. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie Werte hinterlegen.
Häufige Fehler
- Mit Bruttopreisen rechnen und die Umsatzsteuer als Erlös behandeln.
- Die Provision auf den Nettoerlös statt auf die tatsächliche Bemessungsgrundlage beziehen.
- Versandkosten, die der Kunde zahlt, mit den eigenen Versandkosten verwechseln.
- Retouren ganz weglassen, weil sie nicht bei jedem Verkauf anfallen.
- Mit dem Einkaufspreis der letzten Bestellung rechnen, obwohl der Lagerbestand zu einem anderen Preis eingekauft wurde.
- Einen pauschalen Umsatzsteuersatz für das ganze Sortiment annehmen.
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